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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10   

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https://dejure.org/2012,126859
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10 (https://dejure.org/2012,126859)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 5 SB 38/10 (https://dejure.org/2012,126859)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 5 SB 38/10 (https://dejure.org/2012,126859)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.08.1998 - B 9 SB 13/97 R

    Nachteilsausgleich "G" - Anhaltspunkte 1996 - Klagezulässigkeit - Prüfungsumfang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Die Wegstrecken, die ?üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden? und die der schwerbehinderte Mensch infolge seiner Gesundheitsstörungen noch ohne erhebliche Schwierigkeiten und Gefahren bewältigen kann, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 10. Dezember 1987 ? 9a RVs 11/87 ?, vom 13. August 1997 ? 9 RVs 1/96 ? und vom 27. August 1998 ? B 9 SB 13/97 R ?, zitiert nach juris) mit 2 km bei einer Gehdauer von etwa 30 Minuten zu bemessen.

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. August 1998 - B 9 SB 13/97 R -, a.a.O.) ist nicht in erster Linie die Wegefähigkeit des behinderten Menschen maßgeblich, sondern zunächst in einem ersten Schritt festzustellen, ob die festgestellten körperlichen Regelwidrigkeiten mit den von ihnen ausgehenden Funktionsbeeinträchtigungen die Bewegungsfähigkeit einer gedachten Person ebenso weit herabsetzen wie in den in den AHP ? bzw. nunmehr den VMG ? (beispielhaft) genannten Fällen.

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich von diesen auszugehen (BSG, Urteil vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Auch das Bundessozialgericht hat die weitere Anwendbarkeit der AHP auf Sachverhalte bis zum 31. Dezember 2008 zwischenzeitlich bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2009 - Az.: B 9 SB 4/08 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Die Wegstrecken, die ?üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden? und die der schwerbehinderte Mensch infolge seiner Gesundheitsstörungen noch ohne erhebliche Schwierigkeiten und Gefahren bewältigen kann, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 10. Dezember 1987 ? 9a RVs 11/87 ?, vom 13. August 1997 ? 9 RVs 1/96 ? und vom 27. August 1998 ? B 9 SB 13/97 R ?, zitiert nach juris) mit 2 km bei einer Gehdauer von etwa 30 Minuten zu bemessen.
  • BSG, 17.10.1986 - 12 RK 38/85
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Die Verurteilung des Beklagten war gemäß § 202 SGG i.V.m. § 307 Zivilprozessordnung (ZPO) ? ohne Prüfung der Berechtigung des Klageanspruchs ? geboten, weil die Klägerin das Teilanerkenntnis des Beklagten nicht angenommen hat (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Oktober 1986 - Az.: 12 RK 38/85 - zitiert nach juris).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 6/06 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - AHP 1996 Nr 26. 8 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Allerdings ist es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2008 - Az.: B 9/9a SB 6/06 R - zitiert nach juris), der der Senat folgt, nicht von vornherein ausgeschlossen, auch ohne Schlaflabor-Abklärung zu einem Einzel-GdB für diese Erkrankung zu kommen.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Gleichwohl wird ein GdB nur für den Gesamtzustand der Behinderung festgestellt, nicht für einzelne Funktionsbeeinträchtigungen (so bereits BSG, Urteil vom 10. September 1997 - Az.: 9 RVs 15/96 -, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Rechtsgrundlage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Fraglich ist allerdings, ob in den VMG überhaupt Regelungen zum Merkzeichen ?G? getroffen werden durften, denn die Verordnungsermächtigung in § 30 Abs. 17 BVG verweist nicht auf die im Schwerbehindertenrecht im SGB IX geregelten Nachteilsausgleiche (vgl. hierzu z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2010 - L 8 SB 3119/08 -, zitiert nach Juris; Dau, juris PR-SozR 4/2009, Anm. 4).
  • BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Denn psychisch erkrankte Personen, deren Leiden nicht mit ?Anfällen? gleichzusetzen sind und nicht zu Störungen der Orientierungsfähigkeit führen, sind nach den ausdrücklichen Vorgaben der VMG in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr nicht erheblich beeinträchtigt im Sinne der VMG (wie auch der AHP); für sie kommt die Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens ?G? daher nicht in Betracht (so schon BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 ? Az. 9 BVs 45/93 ? zitiert nach juris).
  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2012 - L 5 SB 38/10
    Die Wegstrecken, die ?üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden? und die der schwerbehinderte Mensch infolge seiner Gesundheitsstörungen noch ohne erhebliche Schwierigkeiten und Gefahren bewältigen kann, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteile vom 10. Dezember 1987 ? 9a RVs 11/87 ?, vom 13. August 1997 ? 9 RVs 1/96 ? und vom 27. August 1998 ? B 9 SB 13/97 R ?, zitiert nach juris) mit 2 km bei einer Gehdauer von etwa 30 Minuten zu bemessen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2014 - L 5 SB 48/12
    Es kann hier aus den im Urteil des erkennenden Senats vom 30. August 2012, L 5 SB 38/10 dargelegten Gründen offen bleiben, ob in den VMG Regelungen zum Merkzeichen "G" getroffen werden durften, da die Verordnungsermächtigung in § 30 Abs. 17 BVG nicht auf die im Schwerbehindertenrecht im SGB IX geregelten Nachteilsausgleiche verweist (hierzu LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2010 - L 8 SB 3119/08 - , JURIS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 5 SB 28/12
    Es kann hier aus den im Urteil des erkennenden Senats vom 30. August 2012, L 5 SB 38/10 dargelegten Gründen offen bleiben, ob in den VMG Regelungen zum Merkzeichen "G" getroffen werden durften, da die Verordnungsermächtigung in § 30 Abs. 17 BVG nicht auf die im Schwerbehindertenrecht im SGB IX geregelten Nachteilsausgleiche verweist (hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2010 - L 8 SB 3119/08, juris).
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